Angaben gemäß § 5 TMG:

Postadresse:
Interior & Polsterei GbR
Jaffestraße 6
21109 Hamburg

Kontakt:
Telefon: 040 764 819 37
E-Mail: info@interior-polsterei.de

Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
UstIdNr. DE 3223 10 786

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Raumausstatter Interior Designer
Zuständige Kammer: Handwerkskammer Hamburg
Verliehen durch: Deutschland

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
AXA Versicherungsgruppe
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein
Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge des Auftragnehmers. Abweichungen
von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden der schriftlichen Bestätigung. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei der Auftragnehmer für die sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten einsteht. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen – wie angegebene Abmessungen, Gewichte, Farbtöne, Zeichnungen und Katalogabbildungen sind Anhaltswerte und somit unverbindlich. Abweichungen innerhalb handelsüblicher Toleranzen bei Holzoberflächen (Farbe und Maserung) sowie bei Textilien (Farbe und Gewebe) bleiben vorbehalten. Sonderanfertigungen nicht lagernder Ware können nicht zurückgenommen werden. Für alle Bauleistungen – insbesondere Bodenbelagsarbeiten – gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teile B und C). Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen des Auftragnehmers bleiben vorbehalten. Derartige Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

2. Lieferbedingungen
Sind schriftlich keine bindenden Vereinbarungen getroffen, gelten unsere Angaben zu Lieferzeiten als annähernd und unverbindlich. Höhere Gewalt, unvorhersehbare, schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet. Falls der Auftragnehmer die vereinbarte Leistungs- oder Lieferfrist aus anderen Gründen nicht einhalten kann, hat der Auftraggeber ihn schriftlich in Verzug zu setzen und beide Teile haben nach Art und Umfang der Leistung angemessene Nachfrist zu vereinbaren. Der Auftraggeber kann Schadenersatz wegen Verzuges nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit es Auftragnehmers geltend machen. Alle Lieferungen erfolgen ab Werkstatt bzw. Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind. Sie werden erst nach vorheriger Mitteilung an den Kunden ausgeführt. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teillieferungen oder -leistungen. Beim Anliefern wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Treppen müssen passierbar sein.Wird die Ausführung der Arbeiten des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Person durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z.B. Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung gestellt.

3. Zahlungsbedingungen
Die Preise sind Endpreis, welche die gesetzliche Mehrwertsteuer einschließen. Die im Angebot ausgewiesenen Endbeträge sind nach bestem Wissen ermittelt und sind – falls nicht anders ausdrücklich angegeben – als Circa-Werte zu verstehen. Sie gelten nur bei ungeteilter Bestellung zu angebotenen Leistungen und/oder Lieferungen und – im Falle von Bauleistungen – bei ununterbrochener Leistungsmöglichkeit seitens des Auftragnehmers. Wird außerhalb üblicher Arbeitszeiten Leistung verlangt, bedingt dies zusätzliche Zahlung von Lohnzuschlägen. Soweit einzelvertraglich nichts anderes bestimmt ist, sind alle Leistungen, auch Teilleistungen, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung per Überweisung ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Auftragswertes zu leisten. Bei Vereinbarungen, die Liefer- und Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluss enthalten, ist der Auftragnehmer berechtigt, in
Verhandlung über neue Preisvereinbarungen einzutreten. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 5% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechne. Zahlungen werden zunächst auf entstandene Mahnkosten, Zinsen und dann auf die älteste Schuld angerechnet.
Falls der Auftraggeber die getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht einhält, ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Ablehnungsandrohung eine Nachfrist
zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wesentliche Verschlechterungen in
der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen.

4. Gewährleistung
Die Gewährleistung wird bei Bauleistungen nach VOB übernommen. Die Verjährungsfrist für die üblichen Leistungen und Lieferungen beträgt 2 Jahre, bei
Verträgen mit Firmenkunden 1 Jahr, Reparaturarbeiten z.B. an Polstermöbeln verjähren ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners in 1 Jahr.
Es kann auf Polstern zu Faltenbildungen, insbesondere auf größeren Flächen, kommen. Diese Faltenbildungen sind kein Reklamationsgrund, Velourstoffe
haben einen Sitzspiegel, d.h. es handelt sich nicht um einen Materialfehler. Der fein entstehende Ganz durch die Benutzung ist charakteristisch und somit
kein Reklamationsgrund. Gleiches gilt für ein fein streifiges Warenbild. Abfärbungen (z.B. durch Jeans) sind weder Materialfehler noch Reklamationsgrund.
Textile Gewebe, besondere Dekorationsstoffe neigen in Gebrauch oder später bei chemischer Reinigung bzw. Wäsche zu gewissen Einläufen. Eine
Gewährleistungsübernahme für späteres Pflegeverhalten von textilen Geweben ist aus Gründen individueller Nutzung und Behandlung nicht möglich. Die
Gewährleistung hinsichtlich einer Verwendung durch den Auftraggeber, für welche die Ware nach Beschaffenheit, Art und Güte nicht geeignet ist, wird vom
Auftragnehmer nicht übernommen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Verwendungszweck bekannt macht, da der
Auftragnehmer auf die weitere tatsächliche Verwendung keinen Einfluss hat. Bei Anfertigungen mit kundeneigenen Materialien oder Stoffen bzw. bei Anfertigungen oder Montagen nach vom Auftraggeber angegebenen Maßen übernimmt der Auftragnehmer kein Gewähr für Haltbarkeit, Pflegeverhalten, Passgenauigkeit und Optik.
Mängelrügen müssen unverzüglich nach erhalt der Ware/Leistung mitgeteilt werden. Bei Mängelrügen muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung
an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Mängel eines Teils
der Lieferung können, sofern der Rest den Käufer zumutbar ist, nicht zu Beanstandungen der ganzen Lieferung führen. Weitergehende Ansprüche des
Auftraggebers, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, wird ausgeschlossen, soweit sie nicht durch den Auftragnehmer oder einen durch ihn bestellten
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zur Beurteilung von Leistungs- und Lieferungsmängeln zugelassen, die von einer
Handwerkskammer im Bundesgebiet für das Raumausstatterhandwerk öffentlich bestimmt sind. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass
unberechtigte Beanstandungen vorgebracht wurden, hat der Auftraggeber die verursachten Kosten , z.B. für ein Gutachten, zu tragen.

5. Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich bis zur vollständigen Zahlung seiner Rechnung das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Geht das Eigentum kraft
Gesetzes unter, tritt der Auftraggeber schon jetzt seinen zukünftigen Anspruch gegen den Eigentumserwerb in Höhe der noch offenen Forderungen an den
Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gegenstände für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und
Einbruch ausreichend zu versichern und seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen. Gegebenenfalls tritt er die Versicherungsansprüche in Höhe des
Gegenstandswertes bzw. in Höhe der noch offenen Forderungen an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

6. Sonstiges
Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so berührt dies auch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln
oder Teile solcher. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am
nächsten kommt und wirksam ist. Das Geschriebene geht dem Gedrucktem vor.

7. Gerichtsstand
Für alle sich aus den Lieferungen/Leistungen des Auftragnehmers ergebenen Verpflichtungen ist Pinneberg für beide Teile Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Polsterei Bonastre

Fotos:

Interior & Polsterei

MJUKA

KADECO

Romanus Fuhrmann, Hamburg
www.romanusfuhrmann.com

Nicolai Stephan
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